Bitwala operiert unter der MiCA-Genehmigung von Lightspark Payments Europe AS, einem regulierten Krypto-Infrastruktur-Anbieter, der von der Finantsinspektsioon, der estnischen Finanzaufsichtsbehörde, lizenziert ist. Lightspark besitzt eine MiCA CASP-Lizenz für Kryptodienstleistungen sowie eine separate E-Geld-Lizenz für Fiat- und Kartendienste, die in 30 EWR-Ländern gültig sind. Aus diesem Grund ist die Lizenz auf den Namen von Lightspark registriert und nicht auf Bitwala; die lizenzierte Einheit und das von Ihnen genutzte Produkt sind getrennt, und dies ist die gleiche Konstellation, die in der Branche verwendet wird.
MiCA bringt einige Änderungen für Ihr Konto mit sich:
- Absender- und Empfängerdaten sind bei Kryptoüberweisungen nun erforderlich, in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung über die Übermittlung von Geldern (die „Travel Rule“).
- Ihre Steueridentifikationsnummer wird einmalig bei der Anmeldung erfasst, wie es unter DAC8, der EU-Steuerberichterstattungsregel für Krypto-Plattformen, vorgeschrieben ist.
- Passkey und Zwei-Faktor-Authentifizierung sind erforderlich, um auf EUR und USDC zuzugreifen und Krypto zu transferieren, gemäß den Anforderungen der MiCA an eine starke Kundenauthentifizierung.
Dies ändert nichts daran, wie schnell Sie Einzahlungen tätigen, Auszahlungen vornehmen oder handeln können.