Inhaber von BWALA Token haben kein formelles Stimmrecht, da die BWALA Token als Genussrechte ausgestaltet sind. Token-Inhaber haben jedoch die Möglichkeit, von Zeit zu Zeit einen 1:1-Umtausch ihres Tokens in traditionelle Aktien der Bitwala GmbH mit Stimmrecht zu beantragen.
Bitwala ist bestrebt, auf das Feedback und die Bedürfnisse der Token-Inhaber zu hören und diese zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass ihre Stimmen als wichtige Stakeholder gehört und geschätzt werden.