Ein Endbenutzerkonto wird für berechtigte Personen eingerichtet, die die Verifikation abgeschlossen haben.
Die Hauptanforderungen sind wie folgt:
- Für die Kontoeröffnung (Stufe 1) muss der berechtigte Endnutzer Folgendes vorlegen:
- Identitätsnachweis (POI): ein für Reisen innerhalb des EWR gültiges Dokument (für EWR-Bürger: nationaler Personalausweis oder Reisepass; für Nicht-EWR-Bürger: Reisepass).
- Selfie.
- Bei Nicht-EWR-Bürgern mit Wohnsitz im EWR ein zweiter Identitätsnachweis (POI2): eine von einem EWR-Vertragsstaat ausgestellte gültige Aufenthaltsgenehmigung. In bestimmten begrenzten Fällen können wir einen von einem EWR-Vertragsstaat ausgestellten Personalausweis als POI2 akzeptieren.
- In einigen Fällen können wir auch ein Dokument zum Nachweis der Adresse (POA) in Tier 1 verlangen, um KYC zu genehmigen.
Sobald der Wert der eingehenden Transaktionen eines Endnutzers 15.000 EUR in virtuellen Vermögenswerten oder 25.000 EUR insgesamt (Stufe 2) erreicht, muss der Endnutzer Folgendes vorlegen:
- Adressnachweis (POA) (falls nicht in Stufe 1 vorgelegt):
- eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens (z. B. für Strom, Gas, Wasser oder Festnetz),
- ein Kontoauszug (z. B. von einem Zahlungsinstitut oder einer Bank)
- Steuerbescheid oder von einer Behörde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung/-bescheinigung
- keine: Screenshots, Mobilfunkrechnungen, Arztrechnungen, Quittungen oder Versicherungsbescheinigungen.
- Adressnachweis (POA) (falls nicht in Stufe 1 vorgelegt):
- Angaben zur Geldquelle und Dokument(e).
- Das Dokument muss auf den Namen des Endnutzers ausgestellt sein und mit der vom Endnutzer angegebenen Adresse übereinstimmen.
- Das Dokument darf nicht älter als drei (3) Monate sein.
- Die Schwellenwerte der Stufe 2 können ohne Vorankündigung geändert werden und können im Einzelfall anders angewendet werden. Der Endnutzer hat eine Frist von 30 Tagen, um sein Tier zu vervollständigen.